Bei der innerbetrieblichen Konfliktbearbeitung gehen wir gemäß den Standards der innerbetrieblichen Konfliktbearbeitung des Bundesverbandes für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) e.V. vor. Deren Regularien haben wir hier im Auszug aufgeführt:
Innerbetriebliche Mediation hat neben den direkten Konfliktbeteiligten auch immer die Interessen der Organisation zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich eine erweiterte Verantwortung des Mediators für die Wahl des Verfahrens der Konfliktbearbeitung im Unternehmen.
Externe MediatorInnen haben bei der Auftragsgestaltung zwei Ebenen zu berücksichtigen. Sie vereinbaren den dejure-Auftrag mit Verantwortlichen der Organisation und den defacto- Auftrag mit den direkten Konfliktparteien.
Parteien eines Verfahrens zur innerbetrieblichen Konfliktbearbeitung können Führungskräfte und Mitarbeitende aller Ebenen und Bereiche von Unternehmen und Organisationen und Betriebs- oder Personalräte sein.
Innerbetriebliche Mediation ist auch immer Mediation im Kontext der Gesamtorganisation. Die Kultur, Struktur und die Kernprozesse des Unternehmens sind wesentlich für Form, Inhalt und Verlauf der Konfliktbearbeitung.
Der allgemeine Ablauf einer innerbetrieblichen Wirtschaftsmediation gliedert sich in 3 Abschnitte:
1. Die Vorphase der innerbetrieblichen Konfliktbearbeitung (Pre-Mediation)
Eine besondere Bedeutung für das Gelingen einer innerbetrieblichen Mediation hat die Vorphase. Ziel der Vorphase ist es, einen Mediationsplan zu erarbeiten, der sorgsam auf die Möglichkeiten und Interessen der beteiligten Konfliktparteien abgestimmt ist, aber auch die Abläufe und Strukturen der Organisation berücksichtigt. Für die Auftragsklärung und Erstellung des Mediationsplans werden in der Regel Einzelgespräche mit den Konfliktbeteiligten, verantwortlichen Führungskräften und involvierten Konfliktanlaufstellen geführt. Aus diesen Informationen erstellen die MediatorInnen einen Mediationsplan und verhandeln ihn mit den äußeren (dejure) und inneren (defacto) Auftraggebern. Wenn der Mediationsplan von allen Seiten gebilligt ist, kann die Mediation beginnen.
2. Die Phase der direkten Konfliktbearbeitung (Main-Mediation)
In der Phase der direkten Konfliktbearbeitung werden entsprechend der Komplexität des Konflikts und der Bedarfe der Konfliktparteien mediative Verfahren des Dialogs, der direkten Verhandlung, der Arbeit mit Gruppen oder Großgruppen und der organisationalen Entwicklungsmethodik eingesetzt, um den Konflikt im Kontext der Organisation zu bearbeiten. Ziel ist die Erarbeitung einer Vereinbarung.
3. Die Phase der Konsolidierung der erreichten Ergebnisse (Post-Mediation)
Für die Phase der Konsolidierung wird in der Vereinbarung in einem angemessenen zeitlichen Abstand ein Follow-up-Termin mit der MediatorIn abgestimmt, um die Umsetzung der erreichten Ergebnisse zu prüfen.
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